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Die Anmeldung

Laut dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz gilt die freie Schulwahl. Das bedeutet für Sie als Eltern, dass Sie selbst wählen dürfen, welche Grundschule Ihr Kind besuchen soll. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten müssen. Die Kapazitäten an unserer Schule sind leider begrenzt, so dass wir nicht alle Kinder aufnehmen können. Wir wollen eine einzügige Grundschule bleiben. Wir haben zum einen Aufnahmekriterien (Schulkonferenzbeschluss), nach denen wir uns richten und zum anderen gilt die Handreichung des Schulamtes des Kreises Steinburg als verbindlicher Ablauf zum Einschulungsverfahren. Grundsätzlich gilt, dass die örtlich zuständige Schule der Dreh- und Angelpunkt für das gesamte Einschulungsverfahren ist.

 

Wenn gewünscht wird, dass das Kind an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule (Wunschschule) aufgenommen werden soll, muss dies bei der örtlich zuständigen Schule gemeldet werden. Diese „Wunschschule“ gibt dann an die örtlich zuständige Schule eine Rückmeldung, ob das Kind entweder verbindlich aufgenommen ist oder unter Vorbehalt aufgenommen.

 

Nimmt die Wunschschule verbindlich auf, so übernimmt diese auch alle weiteren Aufgaben, die mit der Einschulung zusammenhängen. Nimmt die Wunschschule hingegen nur unter Vorbehalt auf, so liegt die Zuständigkeit zunächst bei der örtlich zuständigen Schule.Bis zum ersten Dezember informiert die Wunschschule die Sorgeberechtigten sowie die zuständige Schule, ob eine verbindliche Aufnahme im Rahmen der Kapazitätsgrenzen an der Wunschschule erfolgt ist.

 

Kinder aus unserem Einzugsgebiet Oelixdorf und Kronsmoor haben automatisch einen Platz an unserer Schule. Wenn Sie in Oelixdorf oder Kronsmoor gemeldet sind, erhalten Sie zu den Einschulungsgesprächen automatisch eine schriftliche Einladung. 

 

 

 

 

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